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Elterngeld, Elternzeit, Mutterschutz & Kindergeld

4 Familien-Rechner auf einer Seite: Basiselterngeld nach §§ 2, 2a BEEG, Elternzeit-Anmeldefrist nach § 16 BEEG, Mutterschutzfristen nach § 3 MuSchG und Kindergeld mit Günstigerprüfung nach § 31 EStG. Tab wählen, Werte eingeben — Ergebnis erscheint sofort.

Berechnung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.

Über dieses Werkzeug

Der Ersatzsatz liegt gesetzlich zwischen 65 % (Einkommen ab 1.240 € netto) und 100 % (Einkommen bis 340 € netto), im Band 1.000–1.200 € gilt ein unveränderter Satz von 67 %. Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag werden automatisch auf das Basiselterngeld aufgeschlagen. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser — es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.

Was dieser Rechner nicht abbildet

5 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
  1. Keine Ermittlung des Bemessungseinkommens aus dem Brutto — die pauschalen Steuerabzüge nach § 2e BEEG folgen dem amtlichen Lohnsteuer-Programmablaufplan (abhängig von Steuerklasse u. a.), den dieser Rechner nicht simuliert. Bitte das bereits ermittelte Netto-Erwerbseinkommen eingeben.
  2. Keine ElterngeldPlus- oder Partnerschaftsbonus-Berechnung — nur das Basiselterngeld (12 bzw. 14 Monate) wird abgebildet.
  3. Keine Prüfung der Einkommensgrenze nach § 1 Abs. 8 BEEG (Anspruch entfällt bei über 175.000 € zu versteuerndem Einkommen im Vorjahr der Geburt, bei Paaren zusammengerechnet).
  4. Keine Berücksichtigung von Mutterschaftsgeld oder sonstigen Sozialleistungen, die auf das Elterngeld angerechnet werden können.
  5. Kein Frühgeburten-Bonus (§ 4 Abs. 5 BEEG) bei zusätzlichen Basiselterngeld-Monaten.

Dieser Rechner ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Ersatzsatz beim Elterngeld?

Der Ersatzsatz liegt gesetzlich zwischen 65 % (Einkommen ab 1.240 € netto) und 100 % (Einkommen bis 340 € netto), im Band 1.000–1.200 € gilt ein unveränderter Satz von 67 %. Mindestbetrag 300 €, Höchstbetrag 1.800 € je Monat.

Was sind Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag beim Elterngeld?

Der Geschwisterbonus nach § 2a BEEG beträgt 10 % Zuschlag (mindestens 75 €), wenn 2 Kinder unter 3 Jahren oder 3 Kinder unter 6 Jahren im Haushalt leben. Der Mehrlingszuschlag beträgt 300 € je weiterem Kind bei einer Mehrlingsgeburt.

Wie lang ist die Anmeldefrist für Elternzeit?

7 Wochen vor Beginn für die Zeit zwischen Geburt und 3. Geburtstag, 13 Wochen vor Beginn für den übertragenen Anteil zwischen dem 3. und 8. Geburtstag (§ 16 Abs. 1 BEEG).

Ab wann gilt der Kündigungsschutz bei Elternzeit?

Der besondere Kündigungsschutz beginnt frühestens 8 Wochen vor dem beantragten Beginn der Elternzeit (§ 18 BEEG).

Wie lang ist die Mutterschutzfrist vor und nach der Entbindung?

6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin (§ 3 Abs. 1 MuSchG) und 8 Wochen danach (§ 3 Abs. 2 Satz 1 MuSchG). Bei Frühgeburt, Mehrlingen oder auf Antrag bei Behinderung des Kindes verlängert sich die Nachfrist automatisch auf 12 Wochen.

Verlängert sich die Mutterschutzfrist bei Frühgeburt oder Mehrlingen automatisch?

Ja, bei Frühgeburt und bei Mehrlingsgeburten verlängert sich die Nachfrist automatisch auf 12 Wochen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1/2 MuSchG). Bei Behinderung des Kindes gilt die Verlängerung auf 12 Wochen nur auf Antrag der Frau (§ 3 Abs. 2 Satz 4 MuSchG).

Wie hoch ist das Kindergeld pro Kind?

259 € pro Monat und Kind, einheitlich für jedes Kind unabhängig von der Kinderzahl, seit 2025 gesetzlich festgelegt (JStG 2024, § 66 EStG). Stand 2026 unverändert.

Was ist die Günstigerprüfung beim Kindergeld nach § 31 EStG?

Das Finanzamt prüft bei der Einkommensteuerveranlagung automatisch, ob das bereits ausgezahlte Kindergeld oder die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag günstiger ist. Ist der Kinderfreibetrag günstiger, wird die Differenz zusätzlich erstattet — ist das Kindergeld günstiger, bleibt es dabei, es wird nichts zurückgefordert.

Werden meine Eingaben bei allen 4 Rechnern gespeichert oder übertragen?

Nein. Alle Berechnungen aller 4 Rechner laufen ausschließlich lokal in Ihrem Browser, es wird nichts an einen Server übertragen. Eingaben werden höchstens per localStorage lokal zwischengespeichert, damit sie nach einem Reload wieder da sind.