Elterngeld, Elternzeit, Mutterschutz & Kindergeld
4 Familien-Rechner auf einer Seite: Basiselterngeld nach §§ 2, 2a BEEG, Elternzeit-Anmeldefrist nach § 16 BEEG, Mutterschutzfristen nach § 3 MuSchG und Kindergeld mit Günstigerprüfung nach § 31 EStG. Tab wählen, Werte eingeben — Ergebnis erscheint sofort.
Angaben zum Elterngeld
Netto-Einkommen und Familiensituation eingeben, das Ergebnis wird automatisch berechnet.
Frühere Berechnungen wiederherstellen. Bereits als PDF exportierte Einträge sind zur Sicherheit eingefroren — nicht mehr veränderbar, nur zur Ansicht.
Rechtsgrundlage: § 2 BEEG (Ersatzsatz 65–100 %, Mindestbetrag 300 €, Höchstbetrag 1.800 € je Monat), § 2a BEEG (Geschwisterbonus 10 %, mind. 75 €; Mehrlingszuschlag 300 € je weiterem Kind).
Über dieses Werkzeug
Der Ersatzsatz liegt gesetzlich zwischen 65 % (Einkommen ab 1.240 € netto) und 100 % (Einkommen bis 340 € netto), im Band 1.000–1.200 € gilt ein unveränderter Satz von 67 %. Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag werden automatisch auf das Basiselterngeld aufgeschlagen. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser — es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.
Was dieser Rechner nicht abbildet
5 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
- Keine Ermittlung des Bemessungseinkommens aus dem Brutto — die pauschalen Steuerabzüge nach § 2e BEEG folgen dem amtlichen Lohnsteuer-Programmablaufplan (abhängig von Steuerklasse u. a.), den dieser Rechner nicht simuliert. Bitte das bereits ermittelte Netto-Erwerbseinkommen eingeben.
- Keine ElterngeldPlus- oder Partnerschaftsbonus-Berechnung — nur das Basiselterngeld (12 bzw. 14 Monate) wird abgebildet.
- Keine Prüfung der Einkommensgrenze nach § 1 Abs. 8 BEEG (Anspruch entfällt bei über 175.000 € zu versteuerndem Einkommen im Vorjahr der Geburt, bei Paaren zusammengerechnet).
- Keine Berücksichtigung von Mutterschaftsgeld oder sonstigen Sozialleistungen, die auf das Elterngeld angerechnet werden können.
- Kein Frühgeburten-Bonus (§ 4 Abs. 5 BEEG) bei zusätzlichen Basiselterngeld-Monaten.
Dieser Rechner ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.
Angaben zur Elternzeit
Geplanten Beginn eingeben und Zeitraum wählen — Anmeldefrist und Kündigungsschutz-Start werden automatisch berechnet.
Frühere Berechnungen wiederherstellen. Bereits als PDF exportierte Einträge sind zur Sicherheit eingefroren — nicht mehr veränderbar, nur zur Ansicht.
Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 1 BEEG (Anmeldefrist 7 bzw. 13 Wochen vor Beginn, Schriftform nach § 126 BGB — eigenhändige Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur, E-Mail allein reicht nicht). § 18 BEEG (Kündigungsschutz ab 8 Wochen vor dem beantragten Beginn).
Über dieses Werkzeug
Elternzeit steht jedem Elternteil bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes zu (§ 15 BEEG), maximal 3 Jahre je Elternteil und Kind. Bis zu 24 Monate davon können mit Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag übertragen werden (§ 15 Abs. 3 BEEG) — dafür gilt die längere 13-Wochen-Anmeldefrist. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.
Was dieser Planer nicht abbildet
5 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
- Keine Aufteilung der Elternzeit zwischen beiden Elternteilen — das klären Eltern individuell mit dem Arbeitgeber.
- Keine Teilzeit-während-Elternzeit-Regelung (§ 15 Abs. 4–7 BEEG) — nur Anmeldefrist und Zeitraum werden berechnet.
- Kein Elterngeld-Betrag — dafür gibt es den separaten Elterngeld-Rechner unter elterngeld.kukanilea.de.
- Die Übertragbarkeit von bis zu 24 Monaten auf die Zeit zwischen 3. und 8. Geburtstag setzt die Zustimmung des Arbeitgebers voraus (§ 15 Abs. 3 BEEG) — nicht automatisch gewährt.
- Die Anmeldung selbst muss in Schriftform erfolgen (§ 126 BGB) — eine E-Mail allein genügt nicht.
Dieser Planer ersetzt keine Rechtsberatung. Details zu Teilzeit während der Elternzeit und zur Aufteilung zwischen den Eltern bitte beim Arbeitgeber bzw. bei der Familienkasse klären.
Angaben zur Entbindung
Voraussichtlichen Entbindungstermin und ggf. Sonderfall angeben — das Ergebnis wird automatisch berechnet.
Frühere Berechnungen wiederherstellen. Bereits als PDF exportierte Einträge sind zur Sicherheit eingefroren — nicht mehr veränderbar, nur zur Ansicht.
Rechtsgrundlage: § 3 MuSchG (Mutterschutzgesetz) — 6 Wochen Schutzfrist vor der Entbindung (Abs. 1), 8 Wochen danach, automatisch 12 Wochen bei Frühgeburt/ Mehrlingen (Abs. 2). Mutterschaftsgeld während der Schutzfristen nach § 19 MuSchG.
Über dieses Werkzeug
Berechnet die Schutzfristen vor und nach der Entbindung nach § 3 MuSchG — inklusive der automatischen Verlängerung auf 12 Wochen bei Frühgeburt oder Mehrlingen, der antragsabhängigen Verlängerung bei Behinderung des Kindes und der Anrechnung einer verkürzten Vorfrist auf die Nachfrist bei vorzeitiger Geburt. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.
Was dieser Rechner nicht abbildet
5 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
- Fehlgeburt (§ 3 Abs. 5 MuSchG) hat eine eigene gestaffelte Schutzfrist (2/6/8 Wochen je nach Schwangerschaftswoche) — hier bewusst nicht abgebildet, andere Rechtsfolge als Frühgeburt.
- Keine feste SSW- oder Gewichtsschwelle für "Frühgeburt" im Gesetzestext selbst — die Einstufung erfolgt durch ärztliches Zeugnis im Einzelfall.
- Sonderregel für Schülerinnen/Studentinnen (§ 3 Abs. 3 MuSchG) nicht berücksichtigt.
- Keine Berechnung der Höhe von Mutterschaftsgeld oder Arbeitgeberzuschuss (§§ 19–20 MuSchG) — nur die Fristdaten selbst.
- Kündigungsschutz während Schwangerschaft und Mutterschutz (§ 17 MuSchG) sowie individuelle ärztliche Beschäftigungsverbote (§ 16 MuSchG) sind nicht Teil dieser Berechnung.
Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.
Angaben zur Familie
Kinderzahl, Veranlagungsart, Grenzsteuersatz und Monate anklicken — das Ergebnis wird automatisch berechnet.
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Kindergeld: 259 €/Monat und Kind, einheitlich ab 2025 (JStG 2024, § 66 EStG), Stand 2026 unverändert. Kinderfreibetrag gesamt (sächliches Existenzminimum + BEA-Freibetrag): 9.756 €/Kind und Jahr bei Zusammenveranlagung, § 32 Abs. 6 EStG. Das Finanzamt prüft automatisch (Günstigerprüfung, § 31 EStG), ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist.
Über dieses Werkzeug
Das Finanzamt zieht bei der Einkommensteuerveranlagung automatisch den Kinderfreibetrag ab und vergleicht die dadurch gesparte Steuer mit dem bereits ausgezahlten Kindergeld (Günstigerprüfung, § 31 EStG). Ist der Kinderfreibetrag günstiger, wird die Differenz zusätzlich erstattet — ist das Kindergeld günstiger, bleibt es dabei, es wird nichts zurückgefordert. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.
Was dieser Rechner nicht abbildet
5 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
- Vereinfachte Schätzung: Freibetrag-Ersparnis ≈ Kinderfreibetrag × Grenzsteuersatz × Solidaritätszuschlag (5,5 %) — keine Steuerberatung, keine verbindliche Aussage.
- Keine Kirchensteuer berücksichtigt — diese erhöht die tatsächliche Ersparnis beim Kinderfreibetrag zusätzlich.
- Kein Betreuungsfreibetrag außerhalb des BEA-Anteils, keine weiteren Sonderausgaben/Freibeträge (z. B. Ausbildungsfreibetrag) abgebildet.
- Grenzsteuersatz-Vorlagen sind grobe Richtwerte, kein individueller Steuerbescheid.
- Die tatsächliche Berechnung durch das Finanzamt kann davon abweichen — dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung.
Dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Ersatzsatz beim Elterngeld?
Der Ersatzsatz liegt gesetzlich zwischen 65 % (Einkommen ab 1.240 € netto) und 100 % (Einkommen bis 340 € netto), im Band 1.000–1.200 € gilt ein unveränderter Satz von 67 %. Mindestbetrag 300 €, Höchstbetrag 1.800 € je Monat.
Was sind Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag beim Elterngeld?
Der Geschwisterbonus nach § 2a BEEG beträgt 10 % Zuschlag (mindestens 75 €), wenn 2 Kinder unter 3 Jahren oder 3 Kinder unter 6 Jahren im Haushalt leben. Der Mehrlingszuschlag beträgt 300 € je weiterem Kind bei einer Mehrlingsgeburt.
Wie lang ist die Anmeldefrist für Elternzeit?
7 Wochen vor Beginn für die Zeit zwischen Geburt und 3. Geburtstag, 13 Wochen vor Beginn für den übertragenen Anteil zwischen dem 3. und 8. Geburtstag (§ 16 Abs. 1 BEEG).
Ab wann gilt der Kündigungsschutz bei Elternzeit?
Der besondere Kündigungsschutz beginnt frühestens 8 Wochen vor dem beantragten Beginn der Elternzeit (§ 18 BEEG).
Wie lang ist die Mutterschutzfrist vor und nach der Entbindung?
6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin (§ 3 Abs. 1 MuSchG) und 8 Wochen danach (§ 3 Abs. 2 Satz 1 MuSchG). Bei Frühgeburt, Mehrlingen oder auf Antrag bei Behinderung des Kindes verlängert sich die Nachfrist automatisch auf 12 Wochen.
Verlängert sich die Mutterschutzfrist bei Frühgeburt oder Mehrlingen automatisch?
Ja, bei Frühgeburt und bei Mehrlingsgeburten verlängert sich die Nachfrist automatisch auf 12 Wochen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1/2 MuSchG). Bei Behinderung des Kindes gilt die Verlängerung auf 12 Wochen nur auf Antrag der Frau (§ 3 Abs. 2 Satz 4 MuSchG).
Wie hoch ist das Kindergeld pro Kind?
259 € pro Monat und Kind, einheitlich für jedes Kind unabhängig von der Kinderzahl, seit 2025 gesetzlich festgelegt (JStG 2024, § 66 EStG). Stand 2026 unverändert.
Was ist die Günstigerprüfung beim Kindergeld nach § 31 EStG?
Das Finanzamt prüft bei der Einkommensteuerveranlagung automatisch, ob das bereits ausgezahlte Kindergeld oder die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag günstiger ist. Ist der Kinderfreibetrag günstiger, wird die Differenz zusätzlich erstattet — ist das Kindergeld günstiger, bleibt es dabei, es wird nichts zurückgefordert.
Werden meine Eingaben bei allen 4 Rechnern gespeichert oder übertragen?
Nein. Alle Berechnungen aller 4 Rechner laufen ausschließlich lokal in Ihrem Browser, es wird nichts an einen Server übertragen. Eingaben werden höchstens per localStorage lokal zwischengespeichert, damit sie nach einem Reload wieder da sind.